Die Mitgliedschaft des einzelnen Karateka setzt sich aus drei Mitgliedschaften zusammen: Dachverbands-, Sektions (Landesverband)- und Dojomitgliedschaft.

Mit dem Eintritt in ein Dojo der Swiss Karate Federation wird der Karateka automatisch Mitglied des Dachverbandes. Beantragt ein Karatedojo die Aufnahme in eine Stilrichtung resp. in einen Landesverband (Sektion), wird es automatisch Mitglied der Swiss Karate Federation.

Die Mitgliedschaft beinhaltet die verschiedenen Rechte und Pflichten die in den Statuten der Swiss Karate Federation und seiner Landesverbände (Sektionen) festgehalten sind.

Es gibt aber weder einen Rechtsanspruch, einem bestimmten Verein oder einer bestimmten Schule beitreten zu dürfen, noch einen Zwang, einem bestimmten Karate-Dojo angehören zu müssen. Jeder Verein ist frei, die Zahl und die Art der aufzunehmenden Mitglieder zu bestimmen. Dies gilt für alle vier Mitgliederkategorien der Swiss Karate Federation: Dachverband, Landesverband (Sektion), Untersektion, Dojo.

Auf der Seite VereinsWIKI finden die Dojo viele nützliche Hinweise, u.a. zur Mitgliederwerbung.

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2017