Meierhofer ThomasMit der Durchführung der ersten Expertenausbildung am 20. September 2012 und den ersten eidgenössischen Berufprüfungen für Sportartenlehrer ging am 1. November 2012 ein langjähriges Anliegen des Schweizer Sports in Erfüllung. Unter der Ägide des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) hatten sich sieben Schweizer Sportverbände, darunter die Swiss Karate Federation,  in der Trägerschaft von sportartenlehrer.ch zusammengeschlossen um diese Berufsanerkennung zu realisieren. Nachhaltig unterstützt wurden die Sportverbände in der anspruchsvollen Projektarbeit durch Patrick Leu vom BBT sowie Peter Stricker (KEK/CDC Consultants).

Bis heute konnten 37 Karatelehrer den Fachausweis als eidgenössisch anerkannter Karatelehrer entgegennehmen. Zudem stellt die SKF 12 Experten für die Prüfungen. Zur Prüfungszulassung gelten folgende Kriterien: 1) 3. Dan, 2) berufliche Praxis von mind. 2 Jahren als aktiver Karatelehrer im Umfang von mindestens 250 Unterrichtseinheiten innerhalb der letzten 3 Jahre, 3) J+S abgeschlossene Weiterbildung 2 und/oder esa-Anerkennung (Leiter mit abgeschlossener Weiterbildung oder Experte) mit Nachweis Ausbildung Erste Hilfe. Foto: Thomas Meierhofer, lic. iur., Geschäftsführer sportartenlehrer.ch, Tennislehrer mit eidg. Fachausweis.

Mittlerweile sind 15 Sportverbände und Berufsorganisationen des Sports der Trägerorganisation sportartenlehrer.ch angeschlossen. Über 450 Absolventen haben bereits mit sportartenlehrer.ch einen eidgenössischen Fachausweis als staatlich geschützten Titel erworben. Von der Swiss Karate Federation ist Karl Huber Mitglied der Prüfungskommission sportartenlehrer.ch.

Im Hinblick auf die zweite Prüfung vom 24. November 2016 (Anmeldeschluss: 14. Juli 2016) findet am 9. Juni 2016 in Egerkingen ein INFO-Anlass statt. Hier können sich alle Interessenten zeitgerecht und aus erster Hand informieren. Während Thomas Meierhofer die Zielsetzungen thematisiert stellt Dominik Schmid (Präsident sportartenlehrer.ch; auch zuständig für die Höhere Fachprüfung Sportartenschulleitende) die drei Prüfungsteile der Berufsprüfung vor.

Information Deutsch
Information Französisch

Prüfungsteil 1: Schriftliche Unterlage über die Prüfungslektion (60 Minuten), Prüfungslektion, Expertengespräch (30 Minuten) über die Prüfungslektion.

Prüfungsteil 2: Prüfungsarbeit (vorgängig erstellt), Präsentation und Fachgespräch (30 Minuten) über die Prüfungsarbeit.

Prüfungsteil 3: Fallstudie (30 Minuten).

Prüfungsordnung
Wegleitung
Merkblatt Prüfungsarbeit

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