Präsident

Keller Marc, 8832 Wollerau

Mitglieder

Rohner Luca, 6045 Meggen 
Kern Reto, 8274 Tägerwilen
Trachsel Mario, 3600 Thun
Sigillò Dominique, 2502 Biel
Michel Melinda, D-53121 Bonn

Organigramm Mitglieder Selektionsausschuss
Selektionsausschuss Präsentation

Einsprache gegen Selektionsentscheide:

Der Selektionsausschuss ist für die Selektionen von Athlet:innen verantwortlich. Die Mitglieder werden durch den Zentralvorstand gewählt. Die Unabhängigkeit wird dadurch sichergestellt, dass die Mitglieder aus verschiedenen Sektionen resp. Dojos kommen. Weiter wird die Unabhängigkeit durch den «Code of Conduct» der Swiss Karate Federation sichergestellt. Die Entscheide des Selektionsausschusses können beim Zentralvorstand in Form einer Einsprache angefochten werden:

Ablauf einer Einsprache:

  • Schriftliche Einsprache an den Zentralvorstand. Sie erfolgt per Mail oder Brief an den Zentralpräsidenten und mit einer Kopie an den Geschäftsführer.
  • Es erfolgt eine Eingangsbestätigung und eine Information an die Mitglieder des Zentralvorstands.
  • Der Zentralvorstand bildet – gemäss «Code of Conduct» – einen Ausschuss bestehend aus drei Personen, die den Rekurs gemäss folgenden Kriterien beurteilen:
  1. Stimmt der Entscheid mit den Vorgaben des Reglements überein?
  2. Ist die Begründung des Entscheids nach sachlichen Kriterien nachvollziehbar?
  • Der Ausschuss verfasst eine schriftliche Stellungnahme und gibt diese den Mitgliedern des Zentralvorstands auf dem Zirkularweg in ein Vernehmlassungsverfahren.
  • Schriftliche Zustellung der Stellungnahme mit dem Angebot einer mündlichen Nachbearbeitung
  • Abschluss der Bearbeitung mit einer schriftlichen Bestätigung.
  • Eine erfolglose Anfechtung vor dem Zentralvorstand kann vor die Rekurskommission gezogen werden.

Grundlagen

Art. 69, Statuten SKF

Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2023