Swiss Karate Federation

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Zentralvorstand

Zentralvorstand

Der Zentralvorstand ist das zentrale Leitungs- und Ausführungsorgan der Swiss Karate Federation. Er besteht aus dem Zentralpräsidenten, den Vizepräsidenten und den Delegierten der Sektionen. Jede Sektion entsendet zwei Vertreter. Der Zentralpräsident wird von der Delegiertenversammlung gewählt, die Vizepräsidenten bestimmt der Zentralvorstand selbst.

Der Zentralvorstand trifft sich nach Bedarf auf Einladung des Zentralpräsidenten, in der Regel 4–5 Mal pro Jahr. Auch ein Drittel der Mitglieder kann eine Sitzung einberufen lassen.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Wahl und Überwachung der nationalen Kommissionen
  • Erlass von Reglementen, Weisungen und Stellenbeschreibungen
  • Bestimmung der Delegierten für nationale und internationale Gremien
  • Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations)
  • Förderung und Regelung des Dan-Wesens ab dem 5. Dan-Grad

Der Zentralvorstand trägt die Oberaufsicht über sämtliche Aktivitäten der SKF, wahrt die ethischen Prinzipien des Karate und sichert die Qualitätsstandards in Ausbildung und Sportbetrieb. Damit gewährleistet er die professionelle Organisation und kontinuierliche Weiterentwicklung des Karate in der Schweiz.

Die Liste der ehemaligen Zentralpräsidenten steht auf der Seite Zentralpräsident.

 

Letzte Aktualisierung: 17. März 2026

Beschlussprotokolle ZV

Transparenz ist ein zentraler Wert unseres Verbands – sie schafft Vertrauen und fördert eine verantwortungsvolle Verbandskultur. In diesem Sinne veröffentlicht die Swiss Karate Federation die Beschlussprotokolle der Zentralvorstandssitzungen.

Diese Massnahme ist Teil unseres Engagements für Good Governance und wird massgeblich von unserem Zentralpräsidenten Erik Golowin unterstützt. Mit dieser Initiative leisten wir einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Good-Governance-Richtlinien von Swiss Olympic, die bis spätestens 2026 für alle Schweizer Sportverbände verbindlich werden sollen.

Wir verstehen uns als Vorreiter bei der Umsetzung dieser Standards und setzen ein klares Zeichen für Offenheit, Verantwortlichkeit und Zukunftsfähigkeit im Schweizer Sport.

Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2026

Departemente

Jedem Departement steht ein vom Zentralvorstand gewählter Departementleiter vor. Die Departemente sind in Ressorts unterteilt. Die Ressortchefs werden vom jeweiligen Departementleiter vorgeschlagen und vom Zentralvorstand gewählt. Die Amtszeit der Departement- und Ressortleiter beträgt 2 Jahre. Sie sind wieder wählbar. Die Delegierten sind Mitglieder der Departemente. Sie werden vom jeweiligen Departementleiter vorgeschlagen und vom Zentralvorstand gewählt.

Departement Sport

Departement Leistungssport

Departement Ausbildung+Kurswesen

Departement Rechtswesen

Departement Kommunikation/Information

Departement Finanzwesen

Departement Dienste

Aktualisiert per 05. Januar 2026

Dokumente

Dokument

Organigramm

Protokoll

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