Mitglied der Swiss Karate Federation (SKF) wird man automatisch mit dem Eintritt in ein anerkanntes Karate-Dojo. Die Mitgliedschaft umfasst die Zugehörigkeit zum Dojo, zur jeweiligen Sektion bzw. Untersektion und zum nationalen Dachverband.
Jede Person kann einem Dojo beitreten – als Verein oder Karateschule organisiert – und ist damit Teil der nationalen Gemeinschaft. Die SKF heisst alle willkommen, die den Weg des Karatedō gehen möchten.
Sektionen & Untersektionen
Sektionen und Untersektionen repräsentieren verschiedene Stilrichtungen und Karate-Traditionen. Dojos können sich bestehenden Sektionen anschliessen oder – bei entsprechender Grösse, Erfahrung und überregionaler Bedeutung – die Aufnahme als eigene Sektion oder Untersektion beantragen.
Aufnahmevoraussetzungen und Anträge:
Alle Informationen und Formulare zur Aufnahme in eine Sektion oder Untersektion sind hier abrufbar:
- Sektion: Aufnahmeantrag (PDF)
- Sektion: Musterstatuten (PDF)
- Untersektion: Aufnahmeantrag (PDF)
- Untersektion: Musterstatuten (PDF)
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2025