Die Athletinnen und Athleten sind die Hauptakteure unseres Sports. Damit ihre Perspektiven, Anliegen und Bedürfnisse innerhalb der Swiss Karate Federation (SKF) angemessen berücksichtigt werden, hat der Verband eine Athlet*innenkommission ins Leben gerufen.

Diese Kommission ersetzt künftig die bisherigen Athletenvertretungen Kata/Kumite und bietet eine strukturierte Plattform, um die Stimmen der Athlet*innen in die Verbandsarbeit einzubringen. Sie dient als Bindeglied zwischen den Athlet*innen und dem Zentralvorstand, der Ethikkommission sowie dem Führungsstab Leistungssport. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Die Athlet*innenkommission besteht aus fünf Mitgliedern:

Co-Präsidium:

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitglieder:

 

 

 

 

 

 

 

 

Organigramm Athlet*innenkommission

Aufgaben

Die Athlet*innenkommission vertritt die Interessen der Athletinnen und Athleten und übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:

  • Sicherstellen der Kommunikation zwischen Athlet*innen und Verband
  • Überwachung und Bewertung von Richtlinien, Reglementen und Athletenrechten
  • Beratung des Verbandes bei der Weiterentwicklung des Leistungs- und Spitzensportes
  • Erstellen eines jährlichen Tätigkeitsberichts über die Aktivitäten der Kommission

Zusammensetzung & Kriterien

Bei der Zusammensetzung wird auf eine ausgewogene Vertretung innerhalb des Nationalkaders geachtet. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:

  • Vertretung von Kata- und Kumite-Kader
  • Geschlechtervielfalt
  • Sprachregionen der Schweiz
  • Altersdurchmischung (inkl. mind. ein Mitglied aus der U21)
  • Dojo-Diversität

Wichtige Eigenschaften der Mitglieder sind Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie Führungsstärke für den Vorsitz.

Kontakt

Die Athlet*innenkommission kann jederzeit direkt kontaktiert werden:

athletes@karate.ch

Aktualisiert per: 19. August 2025