Die Athletinnen und Athleten sind die Hauptakteure unseres Sports. Damit ihre Perspektiven, Anliegen und Bedürfnisse innerhalb der Swiss Karate Federation (SKF) angemessen berücksichtigt werden, hat der Verband eine Athlet*innenkommission ins Leben gerufen.
Diese Kommission ersetzt künftig die bisherigen Athletenvertretungen Kata/Kumite und bietet eine strukturierte Plattform, um die Stimmen der Athlet*innen in die Verbandsarbeit einzubringen. Sie dient als Bindeglied zwischen den Athlet*innen und dem Zentralvorstand, der Ethikkommission sowie dem Führungsstab Leistungssport. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.
Die Athlet*innenkommission besteht aus fünf Mitgliedern:
Co-Präsidium:
Mitglieder:
Organigramm Athlet*innenkommission
Aufgaben
Die Athlet*innenkommission vertritt die Interessen der Athletinnen und Athleten und übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
- Sicherstellen der Kommunikation zwischen Athlet*innen und Verband
- Überwachung und Bewertung von Richtlinien, Reglementen und Athletenrechten
- Beratung des Verbandes bei der Weiterentwicklung des Leistungs- und Spitzensportes
- Erstellen eines jährlichen Tätigkeitsberichts über die Aktivitäten der Kommission
Zusammensetzung & Kriterien
Bei der Zusammensetzung wird auf eine ausgewogene Vertretung innerhalb des Nationalkaders geachtet. Berücksichtigt werden dabei unter anderem:
- Vertretung von Kata- und Kumite-Kader
- Geschlechtervielfalt
- Sprachregionen der Schweiz
- Altersdurchmischung (inkl. mind. ein Mitglied aus der U21)
- Dojo-Diversität
Wichtige Eigenschaften der Mitglieder sind Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen sowie Führungsstärke für den Vorsitz.
Kontakt
Die Athlet*innenkommission kann jederzeit direkt kontaktiert werden:
Aktualisiert per: 19. August 2025