Der Selektionsausschuss ist verantwortlich für die Nominierung der Athlet*innen für die Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, World Games, European Games, University Championships, etc. Der Ausschuss setzt sich aus einem*r SKF-Vizepräsidenten*in (Vorsitz) sowie vier bis sechs Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder werden jährlich auf Vorschlag des*r Vorsitzenden des Selektionsausschusses durch den Zentralvorstand gewählt.

Präsidentin (Vorsitz)

 

 

 

 

 

 

 

 

Michel Melinda (melinda.michel@karate.ch)

Mitglieder

  • Rohner Luca
  • Kern Reto
  • Trachsel Mario
  • Sigillò Dominique
  • Tiede-Schwab Diana

Organigramm Mitglieder Selektionsausschuss
Selektionsausschuss Präsentation

Selektionskriterien & Ranking

Für internationale Selektionen – wie z. B. Welt- und Europameisterschaften – sind die Leistungen bei den Schweizermeisterschaften und den definierten internationalen Turnieren entscheidend. Das Nationalkader Reglement und die Selektionsrichtlinien bilden dabei die Grundlage:

Nationalkader_Reglement_und_Selektionsrichtlinien_2024-11-final-DE
Nationalkader_Reglement_und_Selektionsrichtlinien_2024-11-final-FR

Die gesammelten Wettkampf-Punkte können dabei im SKF-Ranking eingesehen werden. Für jede Welt- und Europameisterschaft gibt es zusätzlich ein Standing, welches ein Ausschnitt aus dem SKF-Ranking, mit den für die jeweilige Meisterschaft relevanten Turniere darstellt.

Die offiziellen Selektionsergebnisse werden auf folgendem Portal veröffentlicht:
www.selektionsausschussskf.wordpress.com
Alle am Nationalkaderbetrieb Beteiligten sind verpflichtet, die Updates dieses Portals zu abonnieren.

Einsprache gegen Selektionsentscheide:

Der Selektionsausschuss ist für die Selektionen von Athlet*innen verantwortlich. Die Mitglieder werden durch den Zentralvorstand gewählt. Die Unabhängigkeit wird dadurch sichergestellt, dass die Mitglieder aus verschiedenen Sektionen resp. Dojos kommen. Weiter wird die Unabhängigkeit durch den «Code of Conduct» der Swiss Karate Federation sichergestellt. Die Entscheide des Selektionsausschusses können beim Zentralvorstand in Form einer Einsprache angefochten werden. Dabei muss eine Kaution von Fr. 300.- bezahlt werden. Einsprachen werden nur berücksichtigt, wenn diese innerhalb von 10 Tagen nach Kommunikation der Selektionen in schriftlicher Form vorliegen und die Kaution bezahlt wurde. Wird der Rekurs gutgeheissen, wird der Betrag zurückerstattet.

Ablauf einer Einsprache:

  • Schriftliche Einsprache an den Zentralvorstand. Sie erfolgt per Mail oder Brief an den Zentralpräsidenten und mit einer Kopie an den Geschäftsführer.
  • Es erfolgt eine Eingangsbestätigung und eine Information an die Mitglieder des Zentralvorstands.
  • Der Zentralpräsident bildet – gemäss «Code of Conduct» – einen Ausschuss bestehend aus zwei Personen aus der Ethikkommission, die den Rekurs gemäss folgenden Kriterien beurteilen:
  1. Stimmt der Entscheid mit den Vorgaben des Reglements überein?
  2. Ist die Begründung des Entscheids nach sachlichen Kriterien nachvollziehbar und ethisch vertretbar?
  • Der Ausschuss verfasst eine schriftliche Stellungnahme und gibt diese den Mitgliedern des Zentralvorstands auf dem Zirkularweg in ein Vernehmlassungsverfahren.
  • Schriftliche Zustellung der Stellungnahme mit dem Angebot einer mündlichen Nachbearbeitung
  • Abschluss der Bearbeitung mit einer schriftlichen Bestätigung.
  • Eine erfolglose Anfechtung vor dem Zentralvorstand kann vor die Rekurskommission gezogen werden.

Grundlagen

Art. 4.7, Nationalkader Reglement und Selektionsrichtlinien und Art. 69, Statuten SKF

Stiftung Sportförderung Schweiz

 

Letzte Aktualisierung: 12. April 2025