Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Organ der Swiss Karate Federation (SKF). Sie vertritt die Sektionen und entscheidet über die grundlegenden Fragen des Verbands. Die ordentliche DV wird mindestens einmal jährlich vom Zentralvorstand einberufen. Jede Sektion hat dabei Anspruch auf vier Delegierte. (Art. 32) Diese Übersicht dient zur Orientierung. Die vollständigen Bestimmungen finden sich in den Statuten der SKF.

Aufgaben und Zuständigkeit (Art. 38)

Die DV ist das oberste Leitungsorgan der SKF. Ihre zentralen Aufgaben sind u. a.:

  1. Genehmigung von Protokollen, Jahresberichten und Jahresrechnungen.
  2. Entlastung der verantwortlichen Funktionäre.
  3. Wahlen auf eine Amtsdauer von zwei Jahren, u. a. des Zentralpräsidenten sowie des Präsidenten und der Mitglieder der Rekurskommission.
  4. Festsetzung und Aufteilung des Lizenzmarkenbetrags.
  5. Genehmigung von Budget und Jahresprogramm.
  6. Erlass, Änderung oder Aufhebung von Statuten.
  7. Aufnahme und Ausschluss von Sektionen.
  8. Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie Verleihung von Auszeichnungen.
  9. Entscheidung über die Auflösung der SKF.

Letzte Aktualisierung: 15. September 2025