Die Rekurskommission (RK) ist das unabhängige Rechtsmittelorgan der SKF. Sie stellt sicher, dass Sanktionsentscheide innerhalb des Verbands überprüft werden können. Diese Übersicht dient zur Orientierung. Die vollständigen Bestimmungen sind im Rechtspflegereglement der SKF nachzulesen.
Präsidentin:
Dr. iur. Wolfsberger Regine
Mitglieder
Dr. iur. RA Albrecht Kathrin
Herrenschwand Margret, Fürsprecherin
Aufgaben und Zuständigkeit (Art. 13–15)
- Die RK beurteilt Sanktionsentscheide des Zentralvorstands sowie von Funktionären mit Sanktionskompetenz.
- Bei Gürtel- oder Schiedsrichterprüfungen prüft sie ausschliesslich die Reglementkonformität, nicht aber das Prüfungsergebnis selbst.
- Auch ein Ausschlussentscheid der Delegiertenversammlung (Art. 24 Statuten) kann bei der RK angefochten werden.
- Streitfälle zwischen Mitgliedern oder Organen fallen hingegen in die Zuständigkeit des Zivilgerichts.
- Nicht anfechtbar sind u. a. technische Wettkampfentscheide (z. B. Punktevergabe, Verwarnungen), Selektionen, Delegationsentscheide und Terminsetzungen im Wettkampfkalender.
Aktualisiert per: 15. September 2025