Gestützt auf die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus und den damit angeordneten Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) steht auch die SKF in der Pflicht zur Information an ihre Mitglieder die Anordnungen ernst zu nehmen und umzusetzen.

Beim Coronavirus handelt sich um ein neues Virus, gegen das der Mensch noch keine Immunabwehr hat. Es kann zu vielen Ansteckungen und Erkrankungen kommen. Deshalb muss die Ausbreitung des neuen Coronavirus möglichst verlangsamt werden.

Zur Zeit gibt es keine Anordnungen, weder vom Bundesamt für Gesundheit, dem BASPO noch Swiss Olympic, die Trainings im Sport einzuschränken oder ausfallen zu lassen.

COVID-19_Epidemiologische_Lage_Schweiz

Jedoch sind in den Dojos direkte Körperkontakte zu vermeiden und folgende Schutzmassnahmen und Verhaltensweisen einzuhalten:

• kein Händeschütteln, keine Umarmungen, keine Küsse
• Distanz bei der Begrüssung
• gründliches Waschen der Hände, inkl. Handrücken und Füsse (mit Seife, 20-30 Sekunden)
• Husten und Niesen im Training in die Armbeuge oder Taschentuch
• Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer werfen
• Karatekas, die grippale Symptome verspüren (Fieber, Husten etc.) bleiben zu Hause
• Karatekas, die vor kurzem in einem Risikogebiet wie Nord-Italien, China, Japan, Iran, Südkorea oder Singapur waren, sollten 14 Tage vor dem ersten Training zu Hause bleiben
• Keine Begleitpersonen im Dojo (ausser in separaten Räumen)
• Alle Karatekas (Trainer, Schüler) müssen auf einer Liste mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, E-Mail und Telefonnummer geführt werden, um bei Problemen mit diesen Personen in Kontakt treten zu können oder diese Liste den Behörden auf Verlangen auszuhändigen

Anpassung des Karatetrainings

• Das Grussritual (Rei) vor und nach dem Training findet in nötiger Distanz statt
• Kein Kumite-Training (Partnerübungen), weder abgesprochene Kumite-Formen, Bunkai noch freies Kämpfen (wegen Körperkontakt) für Wettkampf
• Konzentration auf die konditionell-koordinativen Aspekte
• Anstreben von technisch-taktisch Verbesserungen

Kihon- und Kata-Training können normal durchgeführt werden

Allgemeine Hyghienemassnahmen

• Garderoben/Nasszonen gründlich reinigen, Türfallen desinfizieren
• Trainingsgeräte reinigen/desinfizieren

Diese Massnahmen sind so lange einzuhalten bis vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Kantone Entwarnung gegeben wird. Da die Entwicklung der Corona-Problematik im Moment nicht vorhersehbar ist, können diese Massnahmen durch weitere Anordnungen des Bundesrats, von Swiss Olympic jederzeit angepasst oder verändert werden.

Roland Zolliker, Zentralpräsident

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