Die Dojo der Swiss Karate Federation sind in sechs Sektionen (Landesverbände) organisiert. Diese betreuen die Hauptstilrichtungen Shotokan-Ryu, Wado-Ryu, Shito-Ryu, Goju-Ryu sowie Shorin-Ryu, Shukokai und einzelne Stilvariationen der Hauptstilrichtungen.
Die Aufnahme in einen Landesverband kann jederzeit beantragt werden. Über die Rechte und Pflichten informieren die Statuten der einzelnen Landesverbände.
Wenn eine Gruppierung die Aufnahmebedingungen als eigenständigen Landesverband erfüllt kann sie eine Aufnahme in die Swiss Karate Federation beantragen. Im Interesse der Vereinheitlichung des Karatesportes in der Schweiz und zwecks Vermeidung einer allzu grossen Zersplitterung können nur Landesverbände von überregionaler Bedeutung mit gesamtschweizerisch ins Gewicht fallendem Mitgliederbestand, entsprechender Erfahrung und Tradition aufgenommen werden.
Die Namen, Signete, Symbole und Logo der Landesverbände müssen vom Zentralvorstand genehmigt werden. Landesverbände, deren Namen nicht eindeutig dem ethischen Gedankengut des Karate angehören, können vom Zentralvorstand abgelehnt werden.
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Zentralpräsidenten zu Handen von Zentralvorstand und Delegiertenversammlung einzureichen.
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2023