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Viele Dojo der Swiss Karate Federation sind innerhalb der Sektionen (Landesverbände) in Unterverbände/Gruppierungen (Untersektionen) organisiert. Diese betreuen verschiedene Stilrichtungen und deren Stilvarianten. Die Aufnahme in eine Untersektion kann jederzeit beantragt werden. Über die Rechte und Pflichten informieren die Statuten der einzelnen Untersektionen.

Wenn eine Gruppierung die Aufnahmebedingungen als eigenständige Untersektion erfüllt, kann sie eine Aufnahme in einen Landesverband der Swiss Karate Federation beantragen. Zwecks Vermeidung einer allzugrossen Zersplitterung, können nur Untersektionen aufgenommen werden, die sich über mind. 8 Dojo mit 600 lizenzierten Karateka ausweisen können.

Die Namen, Signete, Symbole und Logo der Untersektionen/Stilrichtungen und Dojo müssen vom Zentralvorstand genehmigt werden. Namen, die nicht eindeutig dem ethischen Gedankengut des Karate angehören, können vom Zentralvorstand abgelehnt werden.

Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Sektionspräsidenten, zu Handen von Vorstand und Delegiertenversammlung einzureichen.

 

Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2016