Alle neuen Rahmenbedingungen ab 25. Juni 2020 im Corona Ticker und Downloads (SKF Corona EXIT-Konzept 03)

Bisherige Regelungen: Ab 6. Juni 2020 können die Dojos einen weiteren Schritt nach vorne machen. Die Anzahl der Karatekas kann von 5 auf 10 Personen pro 100m2 erweitert werden.

Der Bundesrat hat per 27. April und 11. Mai 2020 Lockerungen der Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor COVID-19 beschlossen. Diese beiden Lockerungsschritte hatten keinen Anstieg der epidemiologischen Indikatoren zur Folge.

Die Umsetzung des Bundesratsentscheids bedeutet jedoch auch neue Herausforderungen. Für alle Aktivitäten ist immer noch ein Schutzkonzept vorzulegen. Das Konzept muss bei Bedarf der Gesundheitsbehörde vorgewiesen werden können.

Alle Aktivitäten stehen unter der Prämisse die Risiken in allen Bereichen minimieren. Unser Verhalten ist entscheidend ob wir zur Eindämmung des neuen Corona Virus beitragen. Ein COVID-19 Fall in einem Dojo ist einer zu viel.

Die SKF hat ihr Schutzkonzept 02 den veränderten Voraussetzungen angepasst und es enthält auch Ausführungen zu den Bereichen Nationalkader, Stützpunktkader, Turniere, Veranstaltungen und Talentsichtungstag.

Die Details zu den ab 6. Juni geltenden Regeln und Schutzkonzepten unter Corona Ticker.

Im Zentrum des Konzepts für den Trainingsbetrieb der Dojos ab 6. Juni stehen die fünf übergeordneten Grundsätze für den Sport:

1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf
2. Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
4. Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
5. Bezeichnung verantwortlicher Person

Spezielle Regelungen gelten für Kumite. Bei der Ausübung müssen die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.

Für den Wettkampfbetrieb müssen die einzelnen Veranstalter nach wie vor ein individuelles Schutzkonzept erstellen, gemäss den Rahmenvorgaben.

Die SKF hat alle Commitments angepasst. Der Dojo-Verantwortliche visiert das neue Commitment und stellt es der SKF zu. Er ist dafür besorgt, dass seine Trainer, alle Mitglieder und die Eltern über die neuen Möglichkeiten und den damit verbundenen Auflagen (insbesondere beständige Gruppen bei Kontakt-Trainings, Sicherstellung Contact Tracing) informiert sind. Freigabe erfolgt dann, wenn das Commitment und der Nachweis des Schutzkonzeptes (LINK auf Dojo-Homepage, Zustellung) vorliegt.

Einzureichen an: roland.zolliker@karate.ch / skf@karate.ch

Die Freigabe erfolgt auf der Homepage SKF unter Corona Ticker/Dojo-Commitments. Alle Dokumente sind auf der Homepage SKF aufgeschaltet und können entsprechend runtergeladen werden.

Weitere Erleichterungen:
Am 24. Juni 2020 wird der Bundesrat über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt.

Weiterhin verboten:
• Sportwettkämpfe mit engem Körperkontakt
• Treffen von mehr als 30 Personen im öffentlichen Raum
• Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen

Was geschieht, wenn die Zahl der Neuansteckungen nicht sinkt, sondern wieder in die Höhe schnellt? Nehmen die Neuansteckungen wieder zu, wird der Bundesrat geplante Lockerungsschritte verschieben, beziehungsweise bereits eingeführte Lockerungen teilweise wieder rückgängig machen. Auch bezüglich der Schutzkonzepte müssen dann Anpassungen erfolgen.

Es ist unsere Disziplin, die diesen weiteren Schritt möglich gemacht hat. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben. Das Virus ist da und greift dort an wo es ihm ermöglicht wird. Geben wir ihm keine Chance, minimieren wir konsequent die Risiken.

Roland Zolliker, Zentralpräsident

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