An den in Egerkingen, Hotel Mövenpick, stattgefundenen Examen bestanden (herzliche Gratulation) alle SKF-Kandidatinnen und Kandidaten die anspruchsvolle Prüfung zum Sportartenschulleiter mit eidgenössischem Diplom.

Eine ausgewiesene Tätigkeit, ein intensives 3-tätiges Vorbereitungsmodul sowie das Studium der Fachliteratur, Wegleitung und Prüfungsunterlagen führten zum Erfolg.

Die Höheren Fachprüfungen HFP ermöglichen seit 2016 erfahrenen Sportartenschulleiterinnen und -leitern, dieses Diplom zu erwerben. Dies in den momentan 15 bei sportartenlehrer.ch angeschlossenen Sportverbänden und Berufsorganisationen in den Sportarten Klettern, Eislaufen, Tanzen, Judo, Ju-Jitsu, Kanu, Karate, Golf, Tennis, Schneesport, Segeln, Schwimmen, Windsurfen und Motorboot. Foto aus Vorbereitungsseminar in Burgdorf: V.l.n.r.: Roland Pfäffli, Roland Zolliker*, Reta Duverney-Sak, Hakki Güldür, Jean-Marc Schedel und Karl Huber*, *Experten mündliche Prüfung).

Am 30. November 2017 finden die letzten erleichterten HFP für Sportartenschulleiter/innen statt. Das dazu obligatorisch zu besuchende Vorbereitungsmodul wird letztmals vom 27.-29. September 2017 in Burgdorf durchgeführt. Anmeldeschluss ist der 20. Juli 2017. Die Anmeldeformulare für das Vorbereitungs-modul und letzte erleichterte HFP sind im Downloadbereich unter sportartenlehrer.ch aufgeschaltet. Ab 2018 wird die reguläre HFP der aktuell dem Verein sportartenlehrer.ch angeschlossenen Verbände ausgeschrieben sein. Foto: Kaspar Reinhart (Vorbereitungsseminar Bassersdorf). Bis heute haben elf Karatelehrer (www.karate.ch/Ausbildung/Breitensport) die HPF absolviert und bestanden.

Zweck der Prüfung ist es zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen die zur Ausübung einer anspruchsvollen  Berufstätigkeit erforderlich sind.

Sportartenschulleitende sind für die sportliche, pädagogische und betriebswirtschaftliche Führung einer Sportartenschule verantwortlich. Sie planen, organisieren, koordinieren, administrieren, überwachen, überarbeiten etc. die Angebote und Veranstaltungen ihrer Sportartenschule. Sie üben ihre wichtige Funktion entweder als Angestellte oder auf selbständiger Basis aus und definieren strategische Ziele. Oft sind sie selber als Sportarten- (Karatelehrer) in ihren Unternehmen tätig. Sportartenschulleitende arbeiten mit unterschiedlichen Zielgruppen wie Sportartenlehrer/innen oder Kunden und Kundinnen aller Alters-, resp. Fähigkeitsstufen.

Trägerschaft, zuständig für die ganze Schweiz, der Prüfungen ist der Verein (Vorstand: Roland Zolliker, Prüfungskommission: Karl Huber, Prüfungsexperten: Karl Huber, Erik Golowin, Giuseppe Puglisi, Roland Zolliker) sportartenlehrer.ch. Die Prüfung steht unter Aufsicht des Bundes. Zuständig ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF. Vorsteher ist Bundesrat Johann Schneider-Ammann.

Charta der beruflichen Handlungskompetenzen

A) Sportartenschule leiten (Businessplan erstellen, Rechtsform wählen, Ressourcen/Kapital bewirtschaften, Leitbild/CICD entwickeln, Ablauforganisation erstellen, Organisationsdokumente erfassen, Betrieb planen)

B) Personal führen (Personal rekrutieren, Mitarbeiter einführen/beraten/coachen, Mitarbeitergespräche durchführen, Personaladministration führen, Aus-, Fortbildung von Mitarbeitern sicherstellen, Lernende/Praktikanten ausbilden und betreuen

C) Finanzen managen (Budget/Finanzplanung erstellen, Budgetkontrolle durchführen, Inkasso/Zahlungen inkl. Löhne/Honorare durchführen, Mitgliederverwaltung/Mahnwesen durchführen, Finanzbuchhaltung/Jahresabschluss erstellen, Versicherungsschutz sicherstellen,

D) Marketing/Kommunikation betreiben (Markt-/Kundenbedürfnisse analysieren, Angebote/Produkte entwickeln, Angebote/Produkte bewerten, Anfragen bearbeiten, Kunden-/Partnerbeziehungen pflegen, Medienkontakte pflegen)

E) Infrastruktur/Material verwalten (Auf-/Ausbau der Sportstätte planen, neues Material beschaffen, Unterhalt/Wartung/Lagerung/Reinigung organisieren, Externe für Wartungs-/Reparaturarbeiten beauftragen, Material für Unterricht bereitstellen)

F) Sicherheit gewährleisten (Sicherheitsdispositiv erstellen/umsetzen, Notfallmanagement planen, Sicherheitsdispositiv/Notfallmanagement schulen, Einhaltung der (Sicherheits-) Vorschriften kontrollieren

G) Qualität entwickeln (Qualitätsziele festlegen, Qualitätssicherung gewährleisten, Kundenzufriedenheit prüfen, Zertifizierungen/Q-Labels thematisieren, Sich selber weiterbilden

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