Die Fachleitung Jugend+Sport folgte dem Antrag des Zentralvorstandes SKF, die Zulassungsbedingung ab 2015 vom 1. Dan auf den 1. Kyu zu senken. Damit können ausgewiesene und befähigte Karateka früher den Einstieg in die wichtigste Nachwuchsförderung des Bundes im Kinder- und Jugendsport vollziehen. Auch für die nachfolgende Weiterbildung 1 gilt die neue Regelung.
Für die Weiterbildung 2 gilt nach wie vor der 2. Dan-Grad. So ist sichergestellt, dass die Ausbilder über eine ausgewiesene Praxis verfügen und die anspruchsvolle Weiterbildung bestehen.
Für die Zulassung zum Karatelehrer mit eidgenössischem Fachausweis gilt nach wie vor der 3. Dan.
Die Ausbildungslehrgänge J+S stehen unter der Gesamtleitung von Thomas Hertig, Fachleiter J+S, 6. Dan SKF.